- Praxis für Psychotherapie in Laatzen - Kathrin Rott

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Die Kostenübernahme erfolgt über die privaten Krankenversicherungen, die Beihilfen und die Heilfürsorgen.

Bei
privat krankenversicherten Patienten werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen, wenn Psychotherapie Leistungsbestandteil des Versicherungsvertrages ist. Die Anzahl der Therapiestunden, die Höhe der Erstattung usw. sind im Vertrag festgelegt. Patienten, die privat versichert sind, sollten bei ihrer Privaten Krankenversicherung den genauen Leistungsumfang erfragen. Ggf. gibt es auch individuelle Antragsformulare, die auszufüllen sind.

Bei
gesetzlich versicherten Patienten ist eine Kostenübernahme im sogenannten Kostenerstattungsverfahren möglich.
Hintergrund ist, dass gesetzliche Krankenkassen eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten gewährleisten müssen. Falls ein Patient trotz angemessener Suchaktivitäten nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz findet, darf er sich die notwendige Leistung selbst beschaffen (§ 13 Absatz 3 SGB V). In diesem Fall ist es möglich, einen Antrag auf Erstattung der Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis zu stellen.


Weiterführende Informationen zur Kostenerstattung finden Sie auch hier:
https://www.bptk.de
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf


Auf Wunsch ist eine Abrechnung auch als
Selbstzahler möglich.


Für weitere Informationen können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

 
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