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Einzeltherapie
Einzeltherapie beschreibt die Behandlung von seelischen Problemen und Symptomen in einem Einzelsetting, d.h. der Patient/die Patientin arbeitet im Kontakt mit einem Therapeuten/einer Therapeutin. In der Regel dauert ein Einzelgespräch 50 Min., bei Bedarf können auch Doppelstunden von 100 Min. vereinbart werden (z.B. bei der Durchführung von Expositionsübungen). Zu Beginn finden die Sitzungen in aller Regel in wöchentlichen Abständen statt, zum Ende der Behandlung meist in größeren Abständen.
Bevor eine Psychotherapie beginnt, finden 4-
Paarberatung/-
Paartherapie ist keine Leistung, die von den Krankenversicherungen übernommen wird, so dass diese Sitzungen als Selbstzahler zu tragen sind. Ein Erstgespräch dient der Klärung des Anliegens und eines
Kennenlernens, um über eine mögliche weitere Zusammenarbeit und den zeitlichen Rahmen zu entscheiden. Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Min., die Frequenz der Sitzungen wird individuell miteinander vereinbart.
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
Benötigen Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls eine ambulante Psychotherapie, ist in aller Regel eine der Berufsgenossenschaften Kostenträger der Behandlung. Da ich im Therapeutenverbund der Unfallversicherer gelistet bin, kann eine Psychotherapie in meiner Praxis erfolgen. Zunächst können bis zu 5 probatorische Sitzungen stattfinden. In deren Verlauf kann geklärt werden, ob weitere Sitzungen erforderlich sind und bei der BG beantragt werden.