- Praxis für Psychotherapie in Hemmingen - Kathrin Rott

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Einzeltherapie


Einzeltherapie beschreibt die Behandlung von seelischen Problemen und Symptomen in einem Einzelsetting, d.h. der Patient/die Patientin arbeitet im Kontakt mit einem Therapeuten/einer Therapeutin. In der Regel dauert ein Einzelgespräch 50 Min., bei Bedarf können auch Doppelstunden von 100 Min. vereinbart werden (z.B. bei der Durchführung von Expositionsübungen). Zu Beginn finden die Sitzungen in aller Regel in wöchentlichen Abständen statt, zum Ende der Behandlung meist in größeren Abständen.
Bevor eine Psychotherapie beginnt, finden 4-5 sogenannte probatorische Sitzungen statt. Diese Sitzungen dienen dem Kennenlernen, der Diagnostik und der Entscheidung ob und in welchem Umfang eine weitere Zusammenarbeit erfolgt. Ist die Durchführung einer Psychotherapie indiziert, wird diese bei der zuständigen Krankenversicherung beantragt. Dabei gibt es die Möglichkeit eine Kurzzeittherapie von 24 bzw. 25 Stunden zu beantragen oder eine Langzeittherapie (bis zu 80 Stunden).


Paarberatung/-therapie

Paartherapie ist keine Leistung, die von den Krankenversicherungen übernommen wird, so dass diese Sitzungen als Selbstzahler zu tragen sind. Ein Erstgespräch dient der Klärung des Anliegens und eines
Kennenlernens, um über eine mögliche weitere Zusammenarbeit und den zeitlichen Rahmen zu entscheiden. Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Min., die Frequenz der Sitzungen wird individuell miteinander vereinbart.


Deutsche gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft

Benötigen Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls eine ambulante Psychotherapie, ist in aller Regel eine der Berufsgenossenschaften Kostenträger der Behandlung. Da ich im Therapeutenverbund der Unfallversicherer gelistet bin, kann eine Psychotherapie in meiner Praxis erfolgen. Zunächst können bis zu 5 probatorische Sitzungen stattfinden. In deren Verlauf kann geklärt werden, ob weitere Sitzungen erforderlich sind und bei der BG beantragt werden.


 
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