- Praxis für Psychotherapie in Laatzen - Kathrin Rott

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Einzeltherapie


Einzeltherapie beschreibt die Behandlung von seelischen Problemen und Symptomen in einem Einzelsetting, d.h. der Patient/die Patientin arbeitet im Kontakt mit einem Therapeuten/einer Therapeutin. In der Regel dauert ein Einzelgespräch 50 Min., bei Bedarf können auch Doppelstunden von 100 Min. vereinbart werden (z.B. bei der Durchführung von Expositionsübungen). Zu Beginn finden die Sitzungen in aller Regel in wöchentlichen Abständen statt, zum Ende der Behandlung meist in größeren Abständen.
Bevor eine Psychotherapie beginnt, finden 4-5 sogenannte probatorische Sitzungen statt. Diese Sitzungen dienen dem Kennenlernen, der Diagnostik und der Entscheidung ob und in welchem Umfang eine weitere Zusammenarbeit erfolgt. Ist die Durchführung einer Psychotherapie indiziert, wird diese bei der zuständigen Krankenversicherung beantragt. Dabei gibt es die Möglichkeit eine Kurzzeittherapie von 24 bzw. 25 Stunden zu beantragen oder eine Langzeittherapie (bis zu 80 Stunden).

 

Gruppentherapie

Bei Bedarf biete ich in meiner Praxis auch Gruppentherapie an. Gruppentherapie bedeutet mit einem Therapeuten und mehreren Patienten (max. 8) zusammen zu arbeiten. Die Gruppe bietet die Möglichkeit gemeinsam an Themen zu arbeiten, sich in Beziehungen zu üben, von anderen zu lernen, eigene Erfahrungen weitergeben zu können und sich dabei in einem geschützten Rahmen zu befinden.
Die Gruppe ist grundsätzlich themenoffen, d.h. alles was Patienten/Innen einbringen kann Thema sein, ergänzend werden Entspannungsübungen und Elemente aus der Achtsamkeitspraxis mit einbezogen.
Die Gruppe findet ein Mal monatlich in den Abendstunden statt und kann nur als Selbstzahler gebucht werden.

 

Paarberatung/-therapie

Paartherapie ist keine Leistung, die von den Krankenversicherungen übernommen wird, so dass diese Sitzungen als Selbstzahler zu tragen sind. Ein Erstgespräch dient der Klärung des Anliegens und eines
Kennenlernens, um über eine mögliche weitere Zusammenarbeit und den zeitlichen Rahmen zu entscheiden. Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Min., die Frequenz der Sitzungen wird individuell miteinander vereinbart.

 

Vorbereitung auf die MPU (Medizinisch-Psychologische- Untersuchung)

Ist Ihnen aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder anderer Verkehrsverstöße der Führerschein entzogen worden, kann seitens des Straßenverkehrsamtes eine MPU angeordnet werden, deren positives Ergebnis Voraussetzung für die Wiedererteilung des Führerscheins ist. In den meisten Fällen hat es sich als günstig erwiesen, sich auf die MPU vorzubereiten. Ein Erstgespräch dient der Klärung ihrer persönlichen Situation und möglicher und ggf. auch notwendiger weiterer Schritte (wie z.B. Abstinenznachweise, Teilnahme an einem Vorbereitungskurs).

 
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